Trotz aktuellem Konjunkturpaket gibt es keine Rabatte für Bücher, Magazine und Ebooks

Seit dem Inkrafttreten des Konjunkturpaketes der Bundesregierung am 1. Juli 2020 verkaufen alle deutschen Unternehmen ihre Waren zu reduzierten Preisen und geben damit Rabatte an die Kundschaft weiter, um die Binnennachfrage zu stärken und die Wirtschaft zu "entfesseln", wie es aus Regierungskreisen heißt. Jede Branche und jeder Konsument in Deutschland soll von dem Konjunkturpaket profitierten können. Bei meinem letzten Besuch in einer Buchhandlung musste ich jedoch erstaunt feststellen, dass Magazine, Bücher und Ebooks heute genauso viel kosten, wie vor dem Konjunkturpaket und ich frage mich: Warum ist das so?

 

Die Ursache liegt darin, dass das neue Konjunkturpaket bei gedruckten Büchern, Magazinen oder digitalen Ebooks nur schwer umsetzbar ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber entschieden, daß Verlage selbst entscheiden können, ob sie wegen des "reduzierten" geringfügigen Mehrwertsteuersatzes (von 7 % auf 5 %) den Ladenpreis für ihre Waren senken oder nicht. 

 

Üblicherweise kommunizieren Verlage die Preise bzw. Änderungen für ihre Produkte über das VLB (Verzeichnis aller lieferbaren Bücher), einer Referenzdatenbank, die dem Buchhandel zur Verfügung steht. Der darin gemeldete Buchpreis gilt gesetzlich als „gebundener Buchpreis“. Verlage könnten also ohne Weiteres das Geschehen auf dem Buchmarkt mit Preisänderungen beeinflussen, indem sie beispielsweise bei gleichbleibendem Angebot und ermäßigten Preisen die Nachfrage ihrer Waren erhöhen und damit die Binnennachfrage für gedruckte Medien stärken. Was in der momentanen Situation sehr günstig wäre. Dennoch reagiert die Branche nicht. Und das aus gutem Grund: Denn realistisch betrachtet würde die „Wohltat“ der Steuersenkung und die damit verbundenen niedrigeren Buch- und Ebook-Preise bei einigen beteiligten Akteuren der Branche einen enormen Arbeits- und Kostenaufwand verursachen und wahrscheinlich zum "administrativen Wahnsinn" ausarten. Aus diesem Grund scheuen sich Verlage und Händler, ihre Preise zu reduzieren. Bereits gedruckte Bücher müssten umgezeichnet werden, Verlage müssten Gutschriften an Händler, die Bücher oder Magazine auf Vorrat bezogen haben, erteilen. Der Aufwand bis zum 31. Dezember 2020, wenn das Konjunkturpaket endet, stünde in keiner Relation zu den Ersparnissen durch die reduzierte Mehrwertsteuer, und es ist fraglich, ob eine Umstellung in der kurzen Zeit überhaupt realisierbar wäre. Deshalb werden beim Verkauf von gedruckten und digitalen Waren lediglich niedrigere Umsatzsteuern bei gleichbleibenden Preisen berechnet. Die gezahlte Umsatzsteuer erhalten Händler und  Verlage über die Vorsteuer zurück. Außerdem könnten Verlage ihre Händlerrabatte gemäß dem Ermäßigungssatzes erhöhen, auch in dieser Entscheidung sind sie laut Gesetz völlig frei. Konsequenterweise wären dann die Buchhandlungen die wahren Profiteure des Konjunkturpakets. Denn durch den Kauf und Verkauf von Waren mit reduzierter Umsatzsteuer bleibt ihnen eine höhere Marge. Der Leser merkt von dem Konjunkturpaket leider nicht viel. Genau genommen zahlt er in das Konjunkturpaket ein, ohne von den ersehnten Rabatten zu profitieren. Dieses Beispiel zeigt, dass die Idee einer gesteigerten Konjunktur in Form von reduzierten Steuern nicht in allen Branchen gleich gut funktioniert und nicht bei allen Konsumenten profitabel in gleicher Form ankommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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